Umzug
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Formalitäten und Fristen
- Die Formalitäten und Fristen können variieren. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständigen Behörden Ihres Wohnortes zu wenden.
- Viele Gemeinden stellen online Informationen zur Verfügung. Sollten Sie nicht fündig werden oder ist die Informationen nicht in Ihrer Sprache vorhanden, so unternehmen wir für Sie gerne weitere Abklärungen.
- Grundsätzlich gilt, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft persönlich beim Einwohnerdienst Ihrer Gemeinde melden müssen.
- Bei Wohnort Stadt Bern: Stadt Bern, Einwohnerdienste
- Bei Wohnort Stadt Thun: Stadt Thun, Einwohnerdienste
- Bei Wohnort Stadt Biel: Stadt Biel, Politik & Verwaltung
- Bei Wohnort in einer anderen Gemeinde im Kanton Bern: Amt für Bevölkerungsdienste
- Sie können Ihre neue adresse online melden: Post, Adressänderungen
- Weitere nützliche Informationen
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Wochenaufenthalter
- Als Wochenaufenthalter gilt, wer mindestens einmal pro Woche zurück an seinen Hauptwohnsitz reist. Formalitäten für Wochenaufenthalter in der Stadt Bern: Umzug
- Für Wochenaufenthalter gelten spezielle Vorschriften, was die Steuern und Sozialversicherungssysteme anbelangt. Siehe auch Private Vorsorge und Steuern.
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Umzugsfirmen und Mietmobiliar
- Übersicht Umzugsfirmen und Mietmobiliar: Swiss Movers Association (SMA)
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Umzug mit Haustieren
- EZV, Umzug mit Haustieren
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Weiterführende Informationen
- Stadt Bern, Neu in Bern
- EWB, Umzugstipps
- ch.ch, Checkliste für den Umzug
Ankunft
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Einreise- und Aufenthaltsbewilligung
- Die Einreise- sowie Aufenthaltsbewilligung sind per Gesetz geregelt und variieren aufgrund vieler Faktoren. Bevor Sie in die Schweiz einreisen, sollten Sie umfassend über die Konditionen informiert sein.
- Zur Einreise benötigen gewisse Personen ein gültiges Visum. Bei visapflichtigen Einreisen ist die jeweilige Schweizer Vertretung rechtzeitig zu kontaktieren (siehe auch Arbeitsbewilligung)
- Die Einreise- sowie Aufenthaltsbewilligung sind per Gesetz geregelt und variieren aufgrund vieler Faktoren. Bevor Sie in die Schweiz einreisen, sollten Sie umfassend über die Konditionen informiert sein.
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Familiennachzug und Visumverlängerung
- Für den Familiennachzug und Visaverlängerung sind die Gemeinden zuständig.
- Personen mit bevorzugtem Status werden bei Fragen mit Bezug zu Arbeitsbewilligung (selbstständige Erwerbstätigkeit) und Familiennachzug gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral) zu informieren.
- Für den Familiennachzug und Visaverlängerung sind die Gemeinden zuständig.
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Nützliche Quellen
- SEM, Einreise und Aufenthalt
- Kanton Bern, Living in Bern
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Einfuhr
- EZV, Freimengen (Lebensmittel, Alkohol, Tabak etc.). Beachten Sie insbesondere die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft und Waren aus Drittstaaten.
- EZV, Uhren Schmuck, Edelmetalle (Nulltoleranz bei Fälschungen!)
- EZV, Verbote & Beschränkungen (Kulturgüter, Waffen, Tiere, Souvenirs, Arzneien etc.)
- Personen mit bevorzugtem Status geniessen gewisse Zollrechte. Das EDA-Protokoll (bilateral), respektive der Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral) hilft bei Fragen gerne weiter.
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Fact
Wussten Sie, dass bei Ein- und Ausreisen in die Schweiz und in die Nachbarländer die Mehrwertsteuer fällig ist, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist?
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