Umzug & Ankunft

Welche Fristen müssen bei einem Umzug berücksichtigt werden? Was darf in die Schweiz eingeführt werden und welche Formulare sind auszufüllen? Ist mit einem Arbeitsvertrag ein Visum zur Einreise nötig? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Umzug

Ankunft

  • Einreise- und Aufenthaltsbewilligung
    • Die Einreise- sowie Aufenthaltsbewilligung sind per Gesetz geregelt und variieren aufgrund vieler Faktoren. Bevor Sie in die Schweiz einreisen, sollten Sie umfassend über die Konditionen informiert sein.

    • Zur Einreise benötigen gewisse Personen ein gültiges Visum. Bei visapflichtigen Einreisen ist die jeweilige Schweizer Vertretung rechtzeitig zu kontaktieren (siehe auch Arbeitsbewilligung)
  • Einfuhr
    • EZV, Freimengen (Lebensmittel, Alkohol, Tabak etc.). Beachten Sie insbesondere die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft und Waren aus Drittstaaten.
    • EZV, Uhren Schmuck, Edelmetalle (Nulltoleranz bei Fälschungen!)  
    • EZV, Verbote & Beschränkungen (Kulturgüter, Waffen, Tiere, Souvenirs, Arzneien etc.)  

    • Personen mit bevorzugtem Status geniessen gewisse Zollrechte. Das EDA-Protokoll (bilateral), respektive der Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral) hilft bei Fragen gerne weiter.
  • Familiennachzug und Visumverlängerung
    • Für den Familiennachzug und Visaverlängerung sind die Gemeinden zuständig.

    • Personen mit bevorzugtem Status werden bei Fragen mit Bezug zu Arbeitsbewilligung (selbstständige Erwerbstätigkeit) und Familiennachzug gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral) zu informieren.
  • Nützliche Quellen
  • Willkommensanlässe für Neuzuziehende
    • Das International Bern Welcome Desk organisiert zwei Mal jährlich einen Willkommensanlass für die internationale Gemeinschaft in englischer Sprache. Hier geht es zur Anmeldung für den Willkommensanlass für die internationale Gemeinschaft.

    • Viele Gemeinden organisieren Willkommensanlässe für ihre Bewohner. Falls Sie sich bei der Gemeinde angemeldet haben, so werden Sie eine Einladung erhalten. Die Stadt Bern lädt zwei Mal jährlich zu einem Willkommensanlass für Neuzuziehende ein.
  • Fact

    Wussten Sie, dass bei Ein- und Ausreisen in die Schweiz und in die Nachbarländer die Mehrwertsteuer fällig ist, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist?

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