Gesundheit & Versicherungen

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Gesundheit – zum Beispiel zu Ärzten, die Ihre Sprache sprechen, zur Prävention und eine Übersicht zum Versicherungssystem in der Schweiz.

Prävention

Nützliche Quellen

Alkohol und Tabak

  • Die Altersgrenze für den Kauf von Wein und Bier liegt bei 16 Jahren, für hochprozentigen Alkohol bei 18 Jahren.

  • In der Schweiz ist das Rauchen in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. In abgetrennten Raucherräumen, im Freien und in privaten Haushalten darf nach wie vor geraucht werden. Was die Mietwohnung anbelangt, so wird im Mietvertrag festgehalten, ob das Rauchen in der Wohnung gestattet ist. Für den Kauf von Tabak gilt keine schweizweite Regelung. Im Kanton Bern liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

Spezialisten im Gesundheitswesen

Versicherungen

  • Sozialversicherungen

    Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) - 1. Säule

    • Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV in der Schweiz für alle obligatorisch. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber automatisch abgezogen.
    • Invalidenvorsorge (IV). Wie die AHV ist die IV eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
    • Weitere Informationen: 1. Säule - AHV

    • Gewisse Personen mit bevorzugtem Status sind vom Sozialversicherungssystem befreit. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren.

    Berufliche Vorsorge (BVG) - 2. Säule

    • Berufliche Vorsorge: Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der ersten Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen.
    • Weitere Informationen 2. Säule - BSV
    • Wer in der Schweiz ein Einkommen generiert, zahlt in die 1. und 2. Säule ein. Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen.

    • Gewisse Personen mit bevorzugtem Status sind vom Sozialversicherungssystem befreit. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren.

    Unfallversicherung

    • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert, falls sie mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten. Selbstständig Erwerbende müssen eine Unfallversicherung abschliessen.
    • BAG, Unfallversicherung

    • Gewisse Personen mit bevorzugtem Status sind von der obligatorischen Unfallversicherung befreit Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren.

    Mutterschaftsentschädigung

    • Frauen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsleistungen. Weitere Informationen auf AHV/IV

    • Für Frauen mit bevorzugtem Status können andere Regeln gelten. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren.

    Arbeitslosenversicherung

    • Bei Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz wird der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung automatisch vom Lohn abgezogen. Unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht und wie hoch die Taggelder ausfallen hängt von vielen Faktoren ab.
    • Kanton Bern, Vorgehen im Falle einer Arbeitslosigkeit
    • Weitere Informationen AHV/IV

    • Personen mit bevorzugtem Status sind hiervon ausgenommen. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren.

    Weiterführende Information

  • Krankenversicherung
    • Die Krankenversicherung ist mit wenigen Ausnahmen (Studierende aus gewissen Ländern, Grenzgängern etc.) für alle Arbeitnehmenden oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.

    • Personen mit bevorzugtem Status und ihre Familien sind davon befreit, wenn ihre Botschaft, ihr Konsulat oder ihre internationale Organisation bereits ein Versicherer für sie vorsieht.

    • Die Anbieter können frei gewählt werden. Wer drei Monate nach Zuzug in die Schweiz keine Versicherung abgeschlossen hat, wird einer Krankenkasse automatisch zugeteilt.

    • Im Gegensatz zur Basisversicherung ist die Zusatzversicherung nicht obligatorisch. Sie kann auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.

    • Es kann zwischen unterschiedlichen jährlichen Franchisen ausgewählt werden. Je höher die Franchise, desto tiefer die jährliche Prämie. Auch ein Selbstbehalt von 10% ist durch das Gesetz vorgeschrieben. Die Prämien sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

    • Zahn-Behandlungen sind durch die Basisversicherung in der Regel nicht gedeckt.

    • Die Versicherungsanbieter können jährlich, jeweils per 30. November gewechselt werden.

    • Offizieller Prämienrechner vom BAG
    • Übersicht der Versicherer: Liste BAG
    • Weitere Informationen: integration-BE
  • Privathaftpflichtversicherung
    • Wer Schäden an Drittpersonen oder Fremdeigentum verursacht, kann strafbar gemacht werden. Deshalb wird eine Privathaftpflichtversicherung, wenn auch nicht vom Gesetz als obligatorisch eingestuft, für Sie und Ihre Familie dringend empfohlen, um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen.

    • Weitere Informationen
  • Hausratsversicherung
    • Die Hausratsversicherung kommt für Schäden auf, welche an Ihrem Haus, Wohnung und Eigentum (z.B. Ski, E-Bikes), die durch Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, Diebstahl oder Glasbruch verursacht wurden. Die Hausratsversicherung ist oftmals im Paket mit der persönlichen Haftpflichtversicherung erhältlich.

    • Wenn auch nicht obligatorisch, so verlangen Vermieter meistens einen Nachweis zur Hausrats- und Haftpflichtversicherung.

    • Weitere Informationen zu Wohnen

    • Übersicht Versicherer
  • Fact

    Wussten Sie, dass gewisse Versicherungen automatisch in Kraft treten, andere vom Gesetz her obligatorisch und einige nicht obligatorisch (aber stark empfohlen) sind?

Automatisch Unfallversicherung (falls mind. acht Stunden pro Woche arbeitstätig)

Sozialversicherungen (Säule 1 und 2, Arbeitslosenversicherung, Mutterschaftsurlaub)
Obligatorisch Krankenversicherung

Haftpflichtversicherung Auto
Nicht obligatorisch,
aber empfohlen
Privathaftpflichtversicherung

Hausratsversicherung

Private Vorsorge (Säule 3)
  • Private Vorsorge (3. Säule)
    • Die Säule 3a ist eine freiwillige, individuelle und steuerprivilegierte Vorsorgeform (die Beiträge sind steuerabzugsfähig). Bis auf wenige Ausnahmen kann über das Kapital der Säule 3a nicht jederzeit verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist.

    • Grundsätzlich kann jede erwerbstätige, AHV-pflichtige Person in die Säule 3a einzahlen. Bei Grenzgängern und Wochenaufenthaltern gibt es bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit aber einiges zu beachten. Die genauen gesetzlichen Vorschriften variieren von Land zu Land (abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen). Bei Fragen bitten wir Sie, sich an Ihre Gemeinde oder Ihr Heimatland zu wenden.

    • Weitere Informationen Vorsorge Säule 3a

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