Erwerbstätigkeit & Steuern

Sie möchten selbstständig ein Geschäft führen, suchen Sie eine Anstellung oder Freiwilligenarbeit? Sie haben Fragen zu Arbeitsbewilligungen oder Steuern? Hier gibt es eine Übersicht.

  • Gründung eines Unternehmens

    Sie spielen mit dem Gedanken, sich mit Ihrem Unternehmen in der Stadt oder im Kanton Bern niederzulassen? Die Standortförderung des Kantons Bern hilft Ihnen gerne weiter.

  • Arbeitsbewilligung

    Die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen sind per Bundesgesetz geregelt und variieren aufgrund vieler Faktoren, unter anderem Nationalität, Beruf, festgelegte Kontingente und Vorrangs-Prinzipien. Jedes Gesuch wird individuell von den Schweizer Behörden geprüft, deshalb können wir Ihnen keine spezifische Auskunft geben.

    EU- und EFTA-Bürger...

    ... profitieren vom freien Personenverkehr. Sie dürfen sich bis zu drei Monate visumfrei in der Schweiz aufhalten und in dieser Zeit eine Arbeitsstelle suchen. Sie müssen sich jedoch zwingend innerhalb von 14 Tagen bei Ihrer Gemeinde anmelden (weitere Informationen Umzug & Ankunft)

    Angehörige aus Drittstaaten...

    ... benötigen vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung (was wiederum einen Arbeitsvertrag bedingt). Ein Stellenangebot ist noch keine Garantie, dass eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. Arbeitsbewilligungen müssen durch verschiedene Schweizer Instanzen begutachtet werden.

    Für Personen mit bevorzugtem Status...

    ... gelten besondere Bestimmungen, da sie einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt geniessen. Unabhängig davon, ob sie sich anstellen lassen oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, ob sie für eine Schweizer Firma oder ein Unternehmen im Ausland arbeiten, das EDA Protokoll (bilateral), respektive der Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral), muss über Ihre Tätigkeit informiert werden.

  • Stellenbörse

    Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen: Motivationsschreiben, Lebenslauf (inkl. Foto) und Kopien aller Zeugnisse und Diplome. Meistens wird im Gespräch auch nach Referenzen gefragt.

  • Freiwilligenarbeit
    • Stadt Bern: Adressen zu Freiwilligenarbeit
    • Stadt Bern: Soziales Engagement
    • Benevol
    • Bei Festivals (Stadtfescht, Buskers usw.) und größeren Aktivitäten wie Weihnachtsmarkt oder Film-Festivals werden laufend Freiwillige gesucht. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites.
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit

    Sie möchten sich selbstständig machen? Auf dem KMU-Portal des Staatssekretariat für Wirtschaft finden Sie weiterführende Informationen.

    Weitere Informationen für Personen mit bevorzugtem Status -> siehe Punkt "Arbeitsbewilligung".

  • Steuern

    Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen

    ...und eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C) haben, müssen ihr Einkommen und Vermögen jährlich in einer Standard-Steuererklärung deklarieren.Je nach Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung (zum Beispiel bei Wochenaufenthaltern oder Grenzgängern) können die Steuern direkt vom Gehalt abgezogen werden (Quellensteuer). Die Steuern werden vom Kanton Bern: Steuern erhoben.

    Für Personen mit bevorzugtem Status

    ... gelten besondere Bestimmungen. Bei Fragen werden Sie gebeten, sich beim EDA Protokoll (bilateral), respektive beim Protokolldienst der Mission der Schweiz (multilateral) zu informieren. Haben Sie jedoch eine Frage zur Mehrwertsteuer, dann dürfen Sie sich an die ESTV wenden. Siehe auch EDA, Steuerliche Privilegien

    In der föderalistisch geprägten Schweiz wird das Steuerrecht nicht einheitlich, sondern von den Kantonen geregelt. Entsprechend fallen die Regelungen und Höhe der Steuersätze unterschiedlich aus. Es gibt sowohl eine Gemeinde-, als auch eine Kantons- und Bundessteuer.

    Treuhänder: Verband Treuhänder

    Bei Fragen helfen Ihnen gerne weiter:

  • Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Serafe)

    Neuzuzüger aus dem Ausland ohne privilegierten Status müssen diese Abgabe für den Service Public bezahlen. Personen mit bevorzugtem Status sind von dieser Abgabe ausgenommen.

  • Mehrwertsteuer
    • Für Personen, welche keine Vorrechte, Immunitäten oder Erleichterungen geniessen, ist die Einfuhr in die Schweiz von Waren mit einem Wert von bis zu CHF 300 von der Mehrwertsteuer befreit. Die schweizerische Mehrwertsteuer ist auch zu bezahlen, wenn die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet wird.

    • Für Personen im Genuss von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen in der Schweiz gelten spezielle Regelungen. Die Rückerstattung der schweizerischen Mehrwertsteuer wird über die eidgenössische Steuerverwaltung abgewickelt. Das EDA Protokoll (bilateral) oder der Protokolldienst der Mission der Schweiz in Genf (multilateral) sind nicht zuständig.
    • EDA Steuerliche Privilegien

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